1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
ALPHA Software GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Lennard Meder, Tizianstraße 1a, 14467 Potsdam, Deutschland,
im Folgenden „Anbieter“ oder „ALPHA“,
und ihren Auftraggebern über die auf der Website, im Kundenportal, über Angebote oder auf sonstigem elektronischem Wege angebotenen Leistungen.
1.2. Das Leistungsangebot von ALPHA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Gesellschaften, juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, eingetragene Kaufleute, Selbstständige, Freiberufler, Immobilienunternehmen, Makler, Hausverwaltungen, Finanzierungsvermittler, Projektentwickler und sonstige gewerblich oder selbstständig beruflich handelnde Auftraggeber.
1.3. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartner von ALPHA. Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
1.4. Diese AGB gelten für sämtliche erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen ALPHA und dem Auftraggeber, auch wenn sie bei späteren Einzelaufträgen nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden.
1.5. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ALPHA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn ALPHA Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl ALPHA Kenntnis von entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Auftraggebers hat.
2. Vertragsschluss und Anerkennung der AGB
2.1. Der Auftraggeber wählt über das Internetangebot, das Kundenportal oder auf sonstigem elektronischem Wege die gewünschte Leistung aus und übermittelt die für die jeweilige Leistung erforderlichen Angaben, Unterlagen, Dateien, Links und sonstigen Informationen.
2.2. Der Vertrag kommt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, durch Absenden der Bestellung über das Kundenportal, durch Anklicken der hierfür vorgesehenen Schaltfläche, durch schriftliche oder elektronische Beauftragung, durch Annahme eines Angebots oder durch sonstige eindeutige Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande.
2.3. Im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses kann der Auftraggeber verpflichtet sein, die jeweils geltenden AGB sowie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen und deren Geltung zu bestätigen.
2.4. Bei Unternehmenskunden kann die Zustimmung zu diesen AGB und zur Datenschutzerklärung einmalig zu Beginn der Geschäftsbeziehung erfolgen. Eine erneute Zustimmung bei jeder einzelnen Beauftragung ist nicht erforderlich, sofern ALPHA dem Auftraggeber die jeweils geltende Fassung zugänglich gemacht hat und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
2.5. Der Auftraggeber kann im Rahmen des Bestell- oder Abrechnungsprozesses eine abweichende Rechnungsanschrift oder einen abweichenden Rechnungsempfänger angeben. Vertragspartner und Zahlungsschuldner bleibt jedoch stets der Auftraggeber, der die Leistung beauftragt hat. Im Falle der Nichtzahlung durch den angegebenen Rechnungsempfänger ist ALPHA berechtigt, die Forderung unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
2.6. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Aussagen von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von ALPHA zu Bearbeitungszeiten, Leistungsumfang, Verwendbarkeit oder sonstigen Eigenschaften einer Leistung werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von ALPHA ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
3. Registrierung und Kundenkonto
3.1. Für die Nutzung der Leistungen von ALPHA kann die Einrichtung eines Kundenkontos erforderlich sein. Die Registrierung erfolgt durch den Auftraggeber selbst oder durch einen Kundenberater von ALPHA nach individueller Abstimmung.
3.2. Die Zugangsdaten für das Kundenkonto werden dem Auftraggeber elektronisch übermittelt oder durch diesen selbst erstellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und ein sicheres Passwort zu verwenden.
3.3. Nach erstmaligem Zugang zum Kundenkonto hat der Auftraggeber die dort hinterlegten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Änderungen unverzüglich zu korrigieren.
3.4. Der Auftraggeber ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter Nutzung seiner Zugangsdaten erfolgen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
3.5. Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind oder das Kundenkonto missbräuchlich genutzt wird, hat der Auftraggeber ALPHA unverzüglich zu informieren.
3.5. ALPHA ist berechtigt, eine Registrierung abzulehnen oder ein bestehendes Kundenkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen, offene Zahlungsrückstände vorliegen, ein Missbrauch des Kundenkontos festgestellt wird oder sonstige berechtigte Interessen von ALPHA dies erfordern.
4. Vertragsgegenstand und Leistungsbereich
4.1. ALPHA erbringt digitale Dienstleistungen im Bereich Gebäudeunterlagen. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die vom Auftraggeber bestellte Leistung gemäß der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung, Preisliste, Angebotsunterlage oder der im Kundenportal ausgewählten Leistungsart.
4.2. Zum Leistungsangebot von ALPHA gehören insbesondere:
a) Energieausweise für Wohngebäude, insbesondere Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise;
b) Energieausweise für Nichtwohngebäude, insbesondere Verbrauchsausweise;
c) Wohnflächenberechnungen nach der Wohnflächenverordnung;
d) Flächenberechnungen nach DIN 277;
f) Erstellung digitaler Grundrisse auf Grundlage vorhandener Pläne, Skizzen, Handzeichnungen, Scans, Fotos, PDF-Dateien, CAD-Dateien, virtueller Rundgänge, 3D-Touren, Kamerasysteme, Cloud-Links oder sonstiger vom Auftraggeber bereitgestellter Datengrundlagen.
4.3. Die Leistungen werden ausschließlich für Gebäude erbracht, die sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.4. ALPHA erbringt die Leistungen ausschließlich digital und auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben, Unterlagen, Dateien, Links und sonstigen Informationen.
4.5. Eine Vor-Ort-Besichtigung, ein eigenes Aufmaß, eine bautechnische Bestandsaufnahme, eine Vermessung, eine Objektprüfung vor Ort, eine Prüfung öffentlich-rechtlicher Genehmigungslagen oder eine tatsächliche bauliche Kontrolle des Objekts sind nicht Gegenstand der Leistungen von ALPHA, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform gesondert vereinbart wurde.
4.6. ALPHA schuldet keine Architekten-, Ingenieur-, Sachverständigen-, Vermessungs- oder Rechtsberatungsleistungen, sofern solche Leistungen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
4.7. Die von ALPHA erstellten Unterlagen dienen der digitalen Aufbereitung, Berechnung, Darstellung und Dokumentation auf Grundlage der bereitgestellten Datengrundlage. Die tatsächliche bauliche Beschaffenheit, Genehmigungslage, Nutzbarkeit, Wohnflächeneigenschaft einzelner Räume oder Anerkennung durch Dritte wird von ALPHA nicht eigenständig überprüft.
5. Energieausweise
5.1. Energieausweise werden nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und technischen Grundlagen erstellt.
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Erstellung des Energieausweises erforderlichen Gebäudedaten, Verbrauchsdaten, Bauwerksdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen vollständig, richtig und aktuell zur Verfügung zu stellen.
5.3. ALPHA legt die vom Auftraggeber übermittelten Daten und Unterlagen als richtig und vollständig zugrunde, sofern offensichtliche Unrichtigkeiten oder Widersprüche nicht ohne Weiteres erkennbar sind.
5.4. Ergeben sich aus den übermittelten Daten Rückfragen, Unklarheiten oder Bedenken hinsichtlich der Erstellung, ist ALPHA berechtigt, die Bearbeitung bis zur Klärung auszusetzen und weitere Informationen vom Auftraggeber anzufordern.
5.5. Eine Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises besteht nicht, wenn die übermittelten Daten offensichtlich falsch, unvollständig, widersprüchlich, nicht plausibel oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind oder wenn gesetzliche Vorgaben der Ausstellung entgegenstehen. In diesem Fall ist ALPHA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Auftrag abzulehnen oder den Auftrag zu kündigen.
5.6. Kann ein Energieausweis aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten nicht erstellt werden, informiert ALPHA den Auftraggeber hierüber.
6. Wohnflächenberechnungen und Flächenberechnungen nach DIN 277
6.1. ALPHA erstellt Wohnflächenberechnungen und Flächenberechnungen nach der vom Auftraggeber im Bestellprozess ausgewählten Berechnungsart. Der Auftraggeber wählt im Rahmen der Bestellung aus, ob die Berechnung nach Wohnflächenverordnung oder nach DIN 277 erfolgen soll.
6.2. Grundlage der Berechnung sind ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Maße, Pläne, Skizzen, Dateien, Fotos, Links, virtuellen Rundgänge, 3D-Touren, Kameradaten oder sonstigen Informationen.
6.3. ALPHA führt kein eigenes Vor-Ort-Aufmaß durch. Die Berechnung erfolgt auf Basis der übermittelten Datengrundlage und deren bestmöglicher fachlicher Auswertung.
6.4. Die Genauigkeit der erstellten Wohnflächenberechnung oder Flächenberechnung hängt maßgeblich von Qualität, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit, Aktualität und Auswertbarkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen ab.
6.5. ALPHA übernimmt keine Haftung für Abweichungen, die auf fehlerhafte, unvollständige, veraltete, verzerrte, nicht maßstäbliche, widersprüchliche, missverständliche oder baulich überholte Ausgangsdaten zurückzuführen sind.
6.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ALPHA erstellte Wohnflächenberechnung oder Flächenberechnung nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Objekt sowie der beabsichtigten Verwendung zu prüfen.
6.7. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet zu prüfen, ob Räume oder Flächen zutreffend als Wohnfläche, Nutzfläche, Nebenfläche, Verkehrsfläche, Terrasse, Balkon, Dachgeschossfläche, Kellerfläche oder sonstige Fläche eingeordnet wurden und ob etwaige prozentuale Anrechnungen nach seiner Kenntnis und den tatsächlichen Objektgegebenheiten zutreffend sind.
6.8. Erkennt der Auftraggeber Unrichtigkeiten, Unklarheiten, Abweichungen, fehlende Angaben oder sonstige Auffälligkeiten, hat er ALPHA diese unverzüglich mitzuteilen und als Korrektur oder Änderungswunsch über den hierfür vorgesehenen Kommunikationsweg aufzugeben
6.9. Unterlässt der Auftraggeber eine Prüfung oder eine rechtzeitige Mitteilung erkannter oder erkennbarer Auffälligkeiten, gelten die erstellten Unterlagen im Verhältnis zwischen ALPHA und dem Auftraggeber als auf Grundlage der übermittelten Daten ordnungsgemäß erbracht, soweit die Auffälligkeit bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wäre.
6.10. ALPHA gewährleistet nicht, dass eine auf Grundlage von Kundendaten erstellte Wohnflächenberechnung oder Flächenberechnung mit einem späteren Vor-Ort-Aufmaß, einer sachverständigen Begutachtung, einer baubehördlichen Bewertung, einer bankinternen Prüfung oder einer Prüfung durch sonstige Dritte vollständig übereinstimmt, soweit Abweichungen auf der vom Auftraggeber bereitgestellten Datengrundlage, fehlenden Objektinformationen oder tatsächlichen baulichen Besonderheiten beruhen.
6.11. Die Einordnung einzelner Räume oder Flächen als Wohnfläche, Nutzfläche oder sonstige Fläche erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. ALPHA prüft nicht eigenständig, ob einzelne Räume baurechtlich genehmigt, zulässig hergestellt, zu Wohnzwecken genehmigt oder tatsächlich dauerhaft als Wohnraum nutzbar sind.
7. Grundrisse, Grundrissmodernisierung und Neuzeichnungen
7.1. ALPHA erstellt, modernisiert, digitalisiert oder überarbeitet Grundrisse auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Informationen.
7.2. Als Datengrundlage kommen insbesondere vorhandene Grundrisse, alte Bauzeichnungen, Maklergrundrisse, PDF-Dateien, Bilddateien, Scans, Fotos, Handzeichnungen, CAD-Dateien, virtuelle Rundgänge, 3D-Touren, Kamerasysteme, Cloud-Links oder vergleichbare digitale Unterlagen in Betracht.
7.3. ALPHA schuldet bei Grundrissen grundsätzlich die digitale zeichnerische Aufbereitung, Modernisierung, Neuzeichnung oder Darstellung der vom Auftraggeber bereitgestellten Objektinformationen. Eine eigenständige Überprüfung der tatsächlichen Maße, Wandverläufe, Raumhöhen, Öffnungen, Fenster, Türen, Schächte, Dachschrägen, Treppen, Balkone, Terrassen oder sonstigen baulichen Gegebenheiten vor Ort erfolgt nicht.
7.4. Soweit Grundrisse aus alten, unvollständigen, schlecht lesbaren, nicht maßstäblichen, verzerrten oder handschriftlichen Unterlagen erstellt werden, erfolgt die Umsetzung nach bestmöglicher fachlicher Auswertung der vorhandenen Datengrundlage.
7.5. ALPHA übernimmt keine Haftung für Abweichungen, die darauf beruhen, dass die bereitgestellten Ausgangsunterlagen nicht dem tatsächlichen baulichen Zustand entsprechen oder unvollständig, fehlerhaft, veraltet, verzerrt, missverständlich oder nicht maßhaltig sind.
7.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den erstellten Grundriss nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Objekt zu prüfen.
7.7. Erkennt der Auftraggeber Abweichungen, fehlende Räume, falsche Raumbezeichnungen, unzutreffende Wandverläufe, unzutreffende Tür- oder Fensterpositionen, fehlende Dachschrägen, fehlerhafte Möblierungen, fehlerhafte Beschriftungen oder sonstige Auffälligkeiten, hat er ALPHA diese unverzüglich mitzuteilen und als Korrektur oder Änderungswunsch aufzugeben.
7.8. Grundrisse von ALPHA sind keine amtlichen Vermessungsunterlagen, keine Ausführungsplanung, keine Bauantragsplanung und keine Grundlage für statische, technische oder baurechtliche Entscheidungen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
8. Datengrundlage, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der beauftragten Leistung erforderlichen Angaben, Unterlagen, Dateien, Links, Maße, Flächeninformationen, Gebäudedaten und sonstigen Informationen vollständig, richtig, aktuell und in auswertbarer Form bereitzustellen.
8.2. ALPHA legt die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Daten als vollständig und richtig zugrunde. Zur eigenständigen Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Genehmigungslage, Maßhaltigkeit oder tatsächlichen Übereinstimmung mit dem Objekt ist ALPHA nicht verpflichtet.
8.3. Dies gilt auch dann, wenn ALPHA im Rahmen der Leistung Plausibilitätsprüfungen, technische Einschätzungen, zeichnerische Interpretationen, Flächenzuordnungen oder Berechnungen vornimmt. Solche Tätigkeiten stellen keine eigenständige Überprüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Datengrundlage dar.
8.4. Änderungen oder Ergänzungen der übermittelten Daten sind ALPHA unverzüglich mitzuteilen, sobald sie dem Auftraggeber bekannt werden.
8.5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung und Nutzung der bereitgestellten Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Fotos, Links, Rundgänge, Scans und sonstigen Daten berechtigt ist und durch deren Übermittlung keine Rechte Dritter verletzt werden.
8.6. Der Auftraggeber stellt ALPHA von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber nicht berechtigt war, die jeweiligen Unterlagen, Daten oder Links an ALPHA zu übermitteln oder für die beauftragte Leistung nutzen zu lassen.
9. Umgang mit unvollständigen oder unklaren Unterlagen
9.1. Sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen unvollständig, unklar, schlecht lesbar, nicht maßstäblich, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht ohne Weiteres auswertbar, ist ALPHA berechtigt, beim Auftraggeber weitere Informationen, ergänzende Unterlagen, Fotos, Maße, Einzeichnungen oder Klarstellungen anzufordern.
9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solche Rückfragen unverzüglich und vollständig zu beantworten.
9.3. ALPHA ist berechtigt, die Bearbeitung bis zum Eingang der erforderlichen Informationen auszusetzen. Bearbeitungszeiten verlängern sich entsprechend.
9.4. Soweit der Auftraggeber keine weiteren Informationen liefern kann oder möchte, ist ALPHA berechtigt, die Leistung auf Grundlage der vorhandenen Datengrundlage nach bestmöglicher fachlicher Auswertung zu erstellen.
9.5. Die Erstellung auf Grundlage unvollständiger oder nicht optimaler Unterlagen führt nicht zu einer Erhöhung des vereinbarten Grundpreises, sofern nicht ausdrücklich Zusatzleistungen beauftragt werden.
9.6. Weist ALPHA den Auftraggeber auf Unklarheiten hin und entscheidet sich der Auftraggeber für eine Bearbeitung auf Grundlage der vorhandenen Datengrundlage, trägt der Auftraggeber das Risiko von Abweichungen, die aus diesen Unklarheiten resultieren.
10. Durchführung, Bereitstellung und elektronische Kommunikation
10.1. ALPHA erbringt die Leistungen nach anerkannten fachlichen Standards und auf Grundlage der jeweils bereitgestellten Datengrundlage.
10.2. Die Leistungsergebnisse werden dem Auftraggeber digital bereitgestellt, insbesondere per E-Mail, über das Kundenportal, per Downloadlink oder auf sonstigem elektronischem Wege.
10.3. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er elektronische Dokumente empfangen, öffnen, speichern und lesen kann.
10.4. ALPHA ist berechtigt, die Art der digitalen Bereitstellung nach eigenem Ermessen zu wählen, sofern keine bestimmte Form ausdrücklich vereinbart wurde.
10.5. Sämtliche vertragsbezogenen Mitteilungen, Rechnungen, Dokumente, Rückfragen und Leistungsergebnisse können elektronisch übermittelt werden.
11. Bearbeitungszeiten
11.1. ALPHA strebt folgende regelmäßige Bearbeitungszeiten an:
a) Energieausweise: regelmäßig innerhalb von ca. 3 Stunden;
b) Grundrisse: regelmäßig innerhalb von ca. 24 Stunden;
c) Wohnflächenberechnungen: regelmäßig innerhalb von ca. 24 Stunden;
d) 3D-Grundrisse: regelmäßig innerhalb von ca. 48 Stunden.
11.2. Die genannten Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte und keine garantierten Lieferfristen, sofern ALPHA nicht ausdrücklich in Textform eine verbindliche Frist zugesagt hat.
11.3. Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn alle für die jeweilige Leistung erforderlichen Angaben, Unterlagen, Dateien, Links, Freigaben und Informationen vollständig und auswertbar vorliegen.
11.4. Rückfragen, fehlende Angaben, unklare Unterlagen, nicht funktionierende Links, nicht zugängliche Kameradaten, ungewöhnliche Gebäudegrößen, komplexe Objektstrukturen, besonders schlechte Ausgangsdaten, technische Störungen oder ein erhöhtes Auftragsvolumen können zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.
11.5. Aus der Überschreitung unverbindlicher Bearbeitungszeiten entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung, Vertragsstrafe, Rücktritt oder sonstige Kompensation.
11.6. Eine verbindliche Frist liegt nur vor, wenn diese von ALPHA ausdrücklich und eindeutig in Textform als verbindlich bestätigt wurde. Allgemeine Werbeaussagen, Angaben im Kundenportal oder mündliche Aussagen begründen keine verbindliche Frist.
12. Korrekturen und Änderungswünsche
12.1. Korrekturen sind Anpassungen, die erforderlich werden, weil ALPHA die vom Auftraggeber bereitgestellte Datengrundlage erkennbar unrichtig verarbeitet, übertragen, gezeichnet oder berechnet hat.
12.2. Korrekturen im Sinne von Ziffer 12.1 sind für den Auftraggeber kostenfrei.
12.3. Änderungswünsche sind Anpassungen, die nicht auf einem Bearbeitungsfehler von ALPHA beruhen, sondern insbesondere auf nachträglich geänderten Vorgaben, nachträglich gelieferten Informationen, neuen Unterlagen, abweichenden Kundenwünschen, geänderter Raumbezeichnung, anderer Darstellung, alternativer Flächenzuordnung, abweichender Möblierung, gestalterischer Anpassung oder sonstiger Änderung des ursprünglichen Auftragsinhalts beruhen.
12.4. Änderungswünsche sind kostenpflichtig. Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten folgende Preise:
a) Änderungswunsch bei Wohnflächenberechnungen: 9,95 EUR netto;
b) Änderungswunsch bei Grundrissen: 4,95 EUR netto.
12.5. ALPHA ist berechtigt, die Bearbeitung eines Änderungswunsches von der vorherigen Bestätigung des Auftraggebers abhängig zu machen.
12.6. Der Auftraggeber hat Korrekturen und Änderungswünsche so konkret wie möglich zu beschreiben und erforderlichenfalls durch Einzeichnungen, Markierungen, ergänzende Maße, Fotos oder sonstige Hinweise zu erläutern.
12.7. Unklare, widersprüchliche oder nicht nachvollziehbare Korrektur- oder Änderungswünsche können von ALPHA bis zur Klärung zurückgestellt werden.
13. Preise und Zahlungsbedingungen
13.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste, Kundenportal, Angebot oder individueller Vereinbarung.
13.2. Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.3. Zusätzliche Liefer- oder Versandkosten fallen bei digitaler Bereitstellung nicht an.
13.4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
13.5. Abonnement-, Rahmenvertrags- oder Kontingentmodelle werden nicht in diesen AGB geregelt, sondern ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Rahmenvertrag oder der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
13.6. Abonnement-, Rahmenvertrags- oder Kontingentmodelle werden nicht in diesen AGB geregelt, sondern ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Rahmenvertrag oder der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
13.7. ALPHA ist berechtigt, für jede Mahnung eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ALPHA kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
13.8. Bei Zahlungsverzug ist ALPHA berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten oder das Kundenkonto vorübergehend zu sperren.
14. Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzung
14.1. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die von ALPHA erstellten Arbeitsergebnisse für seine geschäftlichen Zwecke zu nutzen, insbesondere für Vermarktung, Verwaltung, Dokumentation, interne Bearbeitung, Weitergabe an Auftraggeber, Kunden, Banken, Dienstleister oder sonstige projektbezogene Dritte.
14.2. Eine Übertragung ausschließlicher Rechte erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14.3. ALPHA ist nicht berechtigt, vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen oder von ALPHA für den Auftraggeber erstellte Ergebnisse ohne Zustimmung des Auftraggebers als Werbemittel, Referenz, Muster, Schulungsmaterial oder öffentliches Beispiel zu verwenden.
14.4. Eine interne Nutzung zur Auftragsabwicklung, Qualitätssicherung, Fehleranalyse, Dokumentation und Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten bleibt zulässig, soweit sie datenschutz- und vertraulichkeitskonform erfolgt.
14.5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der erstellten Unterlagen keine Rechte Dritter verletzt und mit dem jeweiligen Verwendungszweck vereinbar ist.
15. Einsatz von Drittanbietern und Datenweitergabe
15.1. ALPHA ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter, technische Dienstleister, Softwareanbieter, Hostinganbieter oder sonstige externe Dienstleister einzusetzen.
15.2. Im Rahmen der Leistungserbringung kann es erforderlich sein, vom Auftraggeber übermittelte Gebäudeunterlagen, Gebäudedaten, Pläne, Dateien, Links, Bilder, Rundgänge oder sonstige Informationen an solche Dienstleister weiterzugeben.
15.3. ALPHA verpflichtet eingesetzte Dienstleister, soweit erforderlich, zur Vertraulichkeit und zur zweckgebundenen Verarbeitung der übermittelten Daten.
15.4. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung von ALPHA.
16. Vertraulichkeit und Kundendaten
16.1. ALPHA behandelt die vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen, Gebäudedaten, Objektinformationen und Arbeitsergebnisse vertraulich.
16.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Auftrags, zur technischen Bereitstellung, zur Abrechnung, zur Rechtsverfolgung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder aufgrund einer ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers erforderlich ist.
16.3. ALPHA verwendet Kundendaten und Arbeitsergebnisse nicht öffentlich als Referenz, Muster oder Werbemittel.
16.4. Der Auftraggeber erkennt an, dass eine technische Verarbeitung über digitale Systeme, Hostingdienste, Softwarelösungen, Kommunikationsdienste und externe Dienstleister zur Erbringung der Leistungen erforderlich sein kann.
17. Gewährleistung
17.1. ALPHA gewährleistet, dass die beauftragten Leistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Datengrundlage nach anerkannten fachlichen Standards erbracht werden.
17.2. Maßgeblich für die Beurteilung der Mangelfreiheit ist der vereinbarte Leistungsumfang sowie die Qualität, Vollständigkeit und Verwertbarkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Datengrundlage.
17.3. Ein Mangel liegt nicht vor, soweit eine Abweichung darauf beruht, dass die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Pläne, Maße, Links, Rundgänge, Handzeichnungen oder sonstigen Daten unrichtig, unvollständig, veraltet, nicht maßstäblich, verzerrt, widersprüchlich, missverständlich oder baulich überholt waren.
17.4. Der Auftraggeber hat die erhaltenen Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und offensichtliche Mängel, Unrichtigkeiten oder Unklarheiten unverzüglich in Textform oder über den vorgesehenen Kommunikationsweg anzuzeigen.
17.5. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Anzeige offensichtlicher Mängel, gilt die Leistung hinsichtlich solcher offensichtlichen Mängel als genehmigt, sofern ALPHA den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.
17.6. Bei berechtigten Mängeln ist ALPHA zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ALPHA durch Korrektur, Nachbesserung oder erneute Bereitstellung des Arbeitsergebnisses.
17.7. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.
18. Haftung
18.1. ALPHA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von ALPHA, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
18.2. ALPHA haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ALPHA, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
18.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ALPHA nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
18.4. Im Übrigen ist die Haftung von ALPHA ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18.5. ALPHA haftet nicht für Schäden, Fehler, Abweichungen oder Folgekosten, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber unrichtige, unvollständige, veraltete, nicht maßstäbliche, verzerrte, widersprüchliche oder missverständliche Daten, Pläne, Unterlagen, Maße, Fotos, Links, Rundgänge oder sonstige Informationen bereitgestellt hat.
18.6. ALPHA haftet nicht für Abweichungen zwischen den von ALPHA erstellten Arbeitsergebnissen und dem tatsächlichen baulichen Zustand des Objekts, soweit ALPHA keine Vor-Ort-Prüfung oder kein eigenes Aufmaß beauftragt und durchgeführt hat.
18.7. ALPHA haftet nicht für die baurechtliche Zulässigkeit, Genehmigungsfähigkeit, tatsächliche Nutzbarkeit, Wohnraumeigenschaft oder öffentlich-rechtliche Einordnung einzelner Räume, Flächen oder Gebäudeteile.
18.8. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftsabschlüsse, Nutzungsausfall, Reputationsschäden, Finanzierungsausfälle, Verzögerungsschäden, Vertragsstrafen des Auftraggebers gegenüber Dritten oder sonstige Folgeschäden haftet ALPHA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
18.9. Aus der Überschreitung unverbindlicher Bearbeitungszeiten entstehen keine Haftungs-, Schadensersatz-, Minderungs-, Rücktritts- oder sonstigen Ansprüche des Auftraggebers.
18.10. Soweit die Haftung von ALPHA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Dienstleister und Erfüllungsgehilfen von ALPHA.
19. Keine Prüfung besonderer Verwendungszwecke
19.1. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, vor Beauftragung zu prüfen, ob die bestellte Leistung für den von ihm beabsichtigten Zweck geeignet ist.
19.2. ALPHA schuldet nur die ausdrücklich beauftragte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen, vertrieblichen, behördlichen, finanzierungsbezogenen oder sonstigen Erfolg.
19.3. Soweit der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten verwendet oder weitergibt, erfolgt dies in eigener Verantwortung des Auftraggebers.
19.4. Eine besondere Eignung der Arbeitsergebnisse für einzelne Transaktionen, Beleihungen, Finanzierungen, Vermietungen, Verkäufe, Bewertungen, Behördenverfahren, Gerichtsverfahren oder sonstige Sonderzwecke wird nur geschuldet, wenn ALPHA diese Eignung ausdrücklich in Textform zugesagt hat.
20. Datenschutz
20.1. ALPHA verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
20.2. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website von ALPHA abrufbaren Datenschutzerklärung.
20.3. Die im Rahmen des Vertrages erhobenen Daten werden zur Vertragserfüllung, Kundenverwaltung, Kommunikation, Abrechnung, technischen Bereitstellung, Qualitätssicherung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
20.4. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, zur technischen Bereitstellung, zur Abrechnung, zur Rechtsverfolgung, aufgrund gesetzlicher Pflichten oder mit Zustimmung des Auftraggebers erforderlich ist.
21. Verfügbarkeit der Online-Plattform
21.1. ALPHA bemüht sich um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb der Online-Plattform und des Kundenportals.
21.2. ALPHA übernimmt jedoch keine Gewähr für eine jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit der Online-Plattform, des Kundenportals, einzelner Schnittstellen, Upload-Funktionen, Download-Funktionen oder Kommunikationswege.
21.3. Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere durch Wartungsarbeiten, technische Störungen, Sicherheitsmaßnahmen, Updates, höhere Gewalt, Ausfälle von Hostinganbietern, Telekommunikationsdiensten, Zahlungsdienstleistern, Drittsoftware oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von ALPHA liegende Ereignisse ergeben.
21.4. Aus vorübergehenden technischen Störungen oder Einschränkungen entstehen dem Auftraggeber keine Schadensersatz-, Minderungs- oder sonstigen Ansprüche, sofern ALPHA die Störung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
22. Änderung dieser AGB
22.1. ALPHA ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
22.2. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Gesetzeslage, Änderungen der Rechtsprechung, technischen Weiterentwicklungen, Erweiterungen oder Änderungen des Leistungsangebots, Änderungen der Abrechnungsstruktur, Anpassungen des Kundenportals oder sonstigen gleichwertigen Gründen.
22.3. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
22.4. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht vor dem mitgeteilten Zeitpunkt des Inkrafttretens, gelten die geänderten AGB als angenommen. ALPHA wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolge des Schweigens hinweisen.
22.5. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, gelten die bisherigen AGB fort. ALPHA ist in diesem Fall berechtigt, Dauerschuldverhältnisse oder Rahmenverträge unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen, sofern ALPHA die Fortführung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.
23. Schlussbestimmungen
23.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.2. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ALPHA.
23.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ALPHA. ALPHA ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
23.4. Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
23.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
23.6. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
23.7. Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Etwaige Übersetzungen dienen lediglich der Verständlichkeit.
Stand: 01.06.2026